Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2025
1. Geltungsbereich und Nebenabreden
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Mietverträge zwischen der Bouknana Jonas, Helmsauer Valentin Maximilian, Helmus Vincent Paul GbR (nachfolgend „Bierbank-Flitzer“) und mietenden Parteien (nachfolgend "Mietern"). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen des Mieters erkennen wir an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Auch wenn wir den Mietvertrag in Kenntnis von den Bedingungen des Mieters, die von unseren abweichen oder ihnen entgegenstehen, vorbehaltlos ausführen, stellt dies keine Zustimmung dar – auch in diesem Fall gelten ausschließlich diese Bedingungen.
Vorrangig vor diesen Bedingungen gelten im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen). Diese bedürfen jedoch der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote der Bierbank-Flitzer gelten als freibleibend, sofern nichts Abweichendes angegeben oder vereinbart wurde. Die in Katalogen, Prospekten, Internetpräsentationen, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung und Beschaffenheit des Mietgegenstands und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
Bestellungen des Mieters können von uns innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Übergabe des Mietgegenstands angenommen werden. Ein Mietvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung des Auftrags bzw. durch Übergabe des Mietgegenstands zustande.
3. Übergabe des Mietgegenstandes und Pflichten des Mieters
Der Mieter ist dazu verpflichtet, bei Übernahme des Mietgegenstands diesen auf Zustand, Vollständigkeit und etwaigen Schäden zu überprüfen. Der Zustand und etwaige festgestellte Mängel werden in einem Übergabeprotokoll erfasst. Dieses Protokoll wird sowohl vom Mieter als auch dem Vermieter beziehungsweise dessen Vertreter unterzeichnet. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch Mieter und Vermieter erkennen beide Parteien dessen Inhalt als verbindlich an..
Ausdrücklich ist der in diesem Protokoll beschriebene Zustand des Mietgegenstandes verbindlich anzuerkennen und im selben Zustand, wie bei der Übergabe festgestellt, zu erhalten und zurückzugeben. Der Mieter ist für einen etwaigen vom Ursprungszustand – wie im Übergabeprotokoll festgehalten – abweichenden Zustand des Mietgegenstandes bei der Rückgabe verantwortlich und haftet in vollem Umfang für dessen Wiederbeschaffungswert.
Der Mieter hat den Mietgegenstand mit Sorgfalt zu behandeln und beim Transport entsprechend zu sichern. Der Mietgegenstand darf nur zu dem ausgewiesenen Zweck verwendet werden. Eine unsachgemäße Nutzung durch den Mieter ist unzulässig.
4. Mietzeitraum
Der Mietzeitraum ergibt sich aus der jeweiligen Bestellung bzw. Auftragsbestätigung und endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Der Mietzeitraum ist ordentlich nicht kündbar.
Bei Selbstabholung: Der Mietgegenstand ist am Vorabend um 19:00 Uhr oder zu einer vorher vereinbarten Zeit an unserem Lager abzuholen. Das Aufladen obliegt dem Mieter. Der Mieter hat geeignetes Gerät sowie ausreichende Befestigungsmöglichkeiten für einen sicheren Transport bereitzustellen. Der Mietgegenstand ist am letzten Abend des Mietzeitraums um 19:00 Uhr oder zu einer vorher vereinbarten Zeit an unserem Lager zurückzugeben. Das Entladen obliegt dem Mieter. Der Mieter hat geeignetes Gerät bereitzustellen.
Bei Lieferung: Wird die kostenpflichtige Serviceleistung „Lieferung“ bzw. „Abholung“ gewählt, wird im Vorhinein ein passender Lieferzeit- bzw. Abholzeitraum individuell vereinbart. Auch hier endet der Mietzeitraum, sofern nicht anders vereinbart, um 19:00 Uhr am letzten Abend des Mietzeitraums.
Bei unrechtmäßiger Überschreitung des beidseits vereinbarten Mietzeitraumes wird dem Mieter für jeden weiteren Tag das Anderthalbfache des vereinbarten Preises des Mietgegenstandes berechnet. Grundlage hierfür ist der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis pro Tag.
Die Verlängerung des Mietzeitraumes bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch den Vermieter. In diesem Fall wird der verlängerte Mietzeitraum durch eine zweite, gesonderte Rechnung abgegolten.
5. Rückgabe des Mietgegenstandes
Nach der Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden überprüft. Die Schäden können bis zu zwei Tage nach Rückgabe dem Mieter gegenüber angezeigt werden. Der Mieter haftet für etwaige Abweichungen des Mietgegenstandes vom Ursprungszustand; Basis hierfür bildet das beidseits unterzeichnete Übergangsprotokoll des Mietgegenstandes.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Mietgegenstand bleibt das Eigentum des Vermieters und ist von Pfandrecht an Dritte ausgeschlossen.
7. Stornierungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss erkennt der Mieter folgende Stornierungsbedingungen als bindend an:
- Bis 10 Tage vor Mietbeginn: Erstattung in Höhe von 50% des Gesamtauftragswertes
- Weniger als 10 Tage vor Mietbeginn: Erstattung in Höhe von 30% des Gesamtauftragswertes
Bei Nichtabholung des Mietgegenstands oder erfolglosem Lieferversuch ist der Gesamtbetrag zu entrichten, auch wenn eine Übergabe des Mietgegenstands nicht stattfinden konnte. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, bei Nichteinhaltung des vereinbarten Übergabetermins einen Alternativtermin anzubieten.
8. Zahlung
Mit der Auftragsbestätigung ist 50% des Gesamtbetrags zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist mit der Übergabe des Mietgegenstands zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher individueller Vereinbarung zugelassen.
9. Mängel und Haftung
Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer sowie im Falle einer Mietüberschreitung für jeden von ihm oder Dritten zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den von ihm vertretenden Verlust des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör.
Des Weiteren haftet der Mieter für die aus dem verschuldeten Schaden resultierenden Folgekosten des Vermieters. Der Mieter kann weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere auch Ersatz von nicht am Mietgegenstand selbst entstandenen Schäden, nur in folgenden Fällen geltend machen:
- bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters;
- bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters;
- bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen;
- falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.
Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung des Vermieters ausgeschlossen.
10. Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung
Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter
- dem Vermieter auf Nachfrage nicht den Einsatzort des Mietgegenstandes mitteilt,
- mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug ist,
- den Mietgegenstand nicht vor Überbeanspruchung schützt oder mit diesem nicht ordnungsgemäß und sorgfältig umgeht.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Wir können aber auch das für den Mieter zuständige Gericht anrufen. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sie an geänderte Rechtslagen anzupassen oder sonstigen Änderungen vorzunehmen.
Unsere Kund*innen und Interessent*innen werden gebeten, sich regelmäßig über den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.